Steuern in Österreich – Die wichtigsten Infos

​Österreich verfügt über ein vielfältiges Steuersystem, das verschiedene Steuerarten umfasst. Zu den bedeutendsten Kategorien für dich als Anleger zählen die Einkommensteuer, die Kapitalertragsteuer und die Quellensteuer. Außerdem sollte dir der Begriff „Verlustausgleich“ bekannt sein.

Dieser Artikel soll dir einen (sehr) schnellen Überblick über die Steuersituation in Österreich geben, damit du weißt, was dich als Anleger erwartet. Alle Infos sind mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Ich bin aber kein Steuerberater. Falls du es also ganz genau wissen willst, empfehle eine weitere selbstständige Recherche und / oder einen Besuch bei einem Steuerberater.

Einkommensteuer

Diese Steuer betrifft das Einkommen von natürlicher Personen. Die Steuerprogression ist gestaffelt; beispielsweise beträgt der Steuersatz für Einkommen bis 12.816 € 0 %, für Einkommen zwischen 12.816 € und 20.818 € 20 %, und steigt in weiteren Stufen bis zu 55 % für Einkommen über 1.000.000 €.

Als Angestellter machst du wahrscheinlich jährlich deinen Lohnausgleich. Wenn du beispielsweise bestimmte andere Kapitaleinkünfte hast (Vermietung, Zinserträge aus dem Ausland…), musst du zur Einkommenssteuer wechseln und diese Erträge dem Finanzamt mitteilen.

Kapitalertragsteuer (KESt)

Diese spezielle Form der Einkommensteuer wird auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben, wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Der Steuersatz beträgt in der Regel 25 % (Sparkonto, Sparbücher) bzw. 27,5 % (Dividenden, Aktienverkauf) und wird von inländischen Banken automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Das wird „Endbesteuerung“ genannt, weil die Steuer sofort einbehalten wird. Du musst also in der Regel nichts machen und diese Erträge auch nicht in der Einkommenssteuer angeben.

Noch etwas: Bei ETFs ist solltest du darauf achten, einen „Meldefonds“ auszuwählen, die mit 27,5 % besteuert werden. Es gibt auch „Nicht-Meldefonds“, die ungünstig pauschal besteuert werden.

Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen Banken/Brokern

Bei der Nutzung inländischer Banken erfolgt der KESt-Abzug automatisch, was dich als Anleger von der Pflicht entbindet, diese Einkünfte selbst zu deklarieren. Anders verhält es sich bei ausländischen Brokern: Hier wird die KESt nicht automatisch einbehalten. Du bist daher verpflichtet, ihre Kapitalerträge selbstständig in der Steuererklärung anzugeben und die Steuer abzuführen. Achte deshalb bei der Auswahl eines Anbieters im ersten Schritt darauf, ob es sich um einen inländischen Broker / einer inländischen Bank handelt. Im zweiten Schritt kannst du auch noch einmal direkt beim Anbieter nachfragen oder nachlesen (Die meisten Anbieter weisen sofort in einem FAQ-Bereich darauf hin), wie die Steuer abgeführt wird.

Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die an der Quelle eingefordert wird. Beispiel: Du erhältst eine Dividendenzahlung aus Frankreich und bist in Österreich/Deutschland ansässig. Die erste Besteuerung erfolgt direkt in Frankreich, dann erfolgt eine neuerliche im eigenen Land.

Als Anleger wirst du deshalb doppelt besteuert. Das nennt sich deshalb auch „Doppelbesteuerung“. Jetzt waren die Staaten schlau und haben Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Das heißt, es wird geregelt wer besteuern darf und welcher Staat nichts oder weniger bekommt. Klingt gut, oder? Jain. Meistens zahlt man trotzdem noch zu viel Steuer.

Diese Steuer kann aber Rückgefordert werden. Mehr dazu kannst du in meinem Artikel Quellensteuer: Her mit da Marie! (+Interview) nachlesen.

Verlustausgleich

Verluste aus Kapitalerträgen können mit Gewinnen verrechnet werden, was als Verlustausgleich bezeichnet wird. Dabei gibt es zwei wichtige Unterscheidungen:

  1. Automatischer Verlustausgleich bei inländischen Banken:
    • Inländische Banken führen den Verlustausgleich automatisch durch.
    • Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen aus anderen Wertpapierverkäufen oder Dividenden verrechnet werden.
    • Nicht verrechnete Verluste können ins nächste Jahr übertragen werden.
  2. Kein automatischer Verlustausgleich bei ausländischen Brokern:
    • Bei ausländischen Brokern muss der Verlustausgleich selbst in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Beispiel:

  • Du verkaufst eine Aktie mit einem Gewinn in der Höhe von 2.000 €. Die KESt beträgt 27,5 % davon = 550 €
  • Später verkaufst du eine Aktie mit Verlust in der Höhe von 1.500 €. Die KESt beträgt 412,5 €
  • Jetzt erfolgt eine Gegenrechnung und am Ende vom Jahr zahlst du nur: 550 – 412,5 = 137,5 €

Dieser Mechanismus hilft dir, deine Steuerlast zu optimieren, indem Verluste steuermindernd berücksichtigt werden.

Noch eine wichtige Info: Hast du mehrere Depots, wird der Verlustausgleich je Depot gemacht. Willst du einen gemeinsamen Verlustausgleich – also depotübergreifend – musst du das selbstständig per Einkommenssteuererklärung erledigen.

Fazit

Steuern sind sozusagen ein notwendiges Übel, mit dem wir uns beschäftigen müssen, wenn wir unser Geld anlegen. Als Grundregel gilt: Inländischer Broker / Inländische Bank wählen und du musst deine Erträge in der Regel nicht in der Einkommenssteuererklärung anführen. Es wird alles für dich erledigt – Stichwort „Endbesteuerung“. Der Verlustausgleich kann dir helfen, deine Steuerlast zu drücken.

Nützliche Quellen

Sachlicher Überblick vom Bundesministerium für Finanzen: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/besteuerung-kapitalertraege-inland.html
Gute Informationsaufbereitung von Raiffeisen (boerse-live): https://www.boerse-live.at/de/wissen-und-blog/steuern.html

Denkfabrik
Nach oben scrollen